Präventionsperspektive

In der Kriminologie wird von drei Ebenen der Kriminalprävention unterschieden. Die hier vorliegende Arbeitshilfe kann auf allen Ebenen eingesetzt werden:

1. Primärprävention: Die Schutzorientierung setzt bereits in der Planungsphase oder vor Erneuerungsmaßnahmen an. Hier richtet sich der Blick auf die Vermeidung von Gefährdungen und Risiken. Die Arbeitshilfe wird dauerhaft und als fester Bestandteil in die Arbeitsprozesse der Akteure eingebunden. Die Themen sind vielfältig und beziehen sich beispielsweise auf die Ebene der Quartiersentwicklung, der Bauleitplanung, Stadtplanung und Bauordnung, Sozial- und Freiraumplanung oder auf die Erneuerung des öffentlichen Raums oder von Infrastruktureinrichtungen. Die Vermittlung der Kriterien erfolgt an die jeweils beteiligten Akteure wie Bauträger, Wohnungsunternehmen und Investoren.

2. Sekundärprävention: Über die Früherkennung werden Störungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt und Maßnahmen zur Vorbeugung und weiteren Ausweitung entwickelt. Im Fokus steht die Unterstützung gezielter Interventionen zur Unterstützung und Stärkung von Räumen und Nutzenden. Beispielsweise kann es sich auf der sozialen Ebene um Einzelfallhilfen handeln, die das Gefährdungspotenzial verringern oder um Investitionen, die im Raum Handlungsalternativen eröffnen oder Objekte durch Nachrüstungen schützen.

3. Tertiärprävention: Die Anwendung kann bei bereits bestehenden Problemsituationen angewendet werden. Es erfolgt eine Maßnahmenkonzeption zur Entschärfung bestehender Komplikationen sowie eine Vorbeugung weiterführender Probleme wie bauliche Missstände (mangelnde Beleuchtung, Verschmutzung, Vandalismus), deviantes Verhalten (Pöbeln, exzessiver Alkoholkonsum, Drogenhandel) oder Gewalt im öffentlichen Raum.

Bildung eines interdisziplinären Arbeitskreises

Um eine nachhaltige Wirksamkeit zu gewährleisten, ist die Einbindung verschiedener Fachlichkeit erforderlich. Die Arbeitshilfe berücksichtigt das Wissen, die Kenntnisse und die Erfahrungen verschiedener Disziplinen. Daher empfiehlt sich die Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises, der die entsprechenden Perspektiven der thematischen Bereiche aufnimmt.

Dazu gehört:

  • Die Gestaltungsperspektive: Planung und Gestaltung (Stadt und Freiraumplanung, Architektur, Design)
  • Die Managementperspektive: Verantwortungsträger für die Bewirtschaftung, Pflege, Reinigung und Instandhaltung öffentlicher Räume (beispielsweise kommunale Vertreterinnen und Vertreter, Reinigungsdienste, Müllentsorger)
  • Die Sicherheits- und Kontrollperspektive: Fachkräfte der Kriminalprävention (Polizei, Ordnungsbehörden, Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Präventionsräte)
  • Die Nutzungsperspektive: Vertreterinnen und Vertreter von Interessensgruppen, engagierte Bürgerinnen und Bürger (unter anderem Jugendamt, Sozialplanung, Migrationsbeiräte, religiöse Vereinigungen usw.) in Verbindung mit Dienstleistern und Unternehmen (Einzelhandel, Gastronomie, Tankstellen etc.)
     

Erprobung und Evaluation der Arbeitshilfe

Im Jahr 2014 wurde die Arbeitshilfe im Rahmen von drei Fallstudien in den Städten Garbsen, Hildesheim und Langenhagen erprobt und unter der Leitung von Prof. Dr. Schubert evaluiert. Der Evaluationsbericht steht als PDF-Download zur Verfügung.

Kontaktpersonen der Sicherheitspartnerschaft

Wenn Sie vor Ort in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis – beispielsweise als Präventionsrat, Vertreter/in der Polizei oder Angehörige/r der Verwaltung – mehr über die Anwendung der Arbeitshilfe „Sichere Räume“ erfahren wollen, finden Sie hier eine Liste von Mitgliedsverbänden der Sicherheitspartnerschaft, die lokale und regionale Kontakte ihrer jeweiligen Organisation vermitteln können.