Dimensionen

Dimension I

Erhöhung des Schutzes durch städtebauliche, architektonische Gestaltung und technische Ausstattung.

Auf der ersten Ebene der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung sowie der technischen Ausstattung wurden 12 Kriterien gesammelt. Sie helfen, die öffentliche Sicherheit sowie die individuelle Sicherheitswahrnehmung in den öffentlichen Räumen eines Stadtteils oder einer Gemeinde zuverlässig zu bewerten.

  • Lesbarkeit und Orientierung
  • Räumliche An- und Zuordnung
  • Gestalterische Klarheit
  • Gestaltung territorialer Grenzen
  • Überschaubarkeit / Sichtbarkeit
  • Lokalisierung von Aktivitäten
  • Beleuchtung
  • Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen
  • Robustheit / Widerstandsfähigkeit der Ausstattung und technischen Sicherung
  • Sichere Abstellmöglichkeiten
  • Kompatibilität des Ortes mit Sicherheitsmaßnahmen, Verkehrsanbindung und Wegeführung

Dimension II

Erhöhung des Schutzes durch Management

Die örtlichen Infrastrukturen und öffentlichen Räume sind in der zweiten Handlungsdimension durch ein angemessenes Management zu schützen. Im Blickpunkt stehen die Verantwortlichen für die Bewirtschaftung und die kooperierenden Organisationen, weil durch Maßnahmen des Betriebs dafür gesorgt werden kann, dass die Infrastruktureinrichtungen und die umgebenden öffentlichen Räume widerstandsfähig sind. Die niedersächsische Sicherheitspartnerschaft im Städtebau hat dazu 8 Kriterien zusammengestellt, um die Kernaufgabe der städtebaulichen Sicherheitsvorsorge durch ein Management des alltäglichen Betriebs ergänzen zu können.

  • Regeln für die Nutzung
  • Reinigung
  • Instandhaltung
  • Kooperation in der Nachbarschaft und mit Institutionen
  • Maßnahmen für Nutzungsgruppen
  • Formale Überwachung
  • Zugangsorganisation
  • Koordination von Zeitrhythmen

Dimension III

Erhöhung des Schutzes durch Nutzungsverantwortung

Die öffentlichen Räume und Einrichtungen können in der dritten Handlungsdimension durch die Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer mit geschützt werden. Die niedersächsische Sicherheitspartnerschaft im Städtebau hat dazu 3 Kriterien formuliert, wie sich die städtebauliche Sicherheitsvorsorge durch den Einbezug der Nutzungsverantwortung ergänzen lässt.

  • Förderung / Zulassen von Aktivitäten der nutzenden Personen
  • Partizipation / Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
  • Anstoßen von Eigenverantwortung / Identifikation