Grundbedürfnis Sicherheit
Das Niedersächsische Qualitätssiegel für sicheres Wohnen will Impulse für Lebensqualität setzen. Sicherheit, die in der Wohnung und im Wohnumfeld als alltägliches Gefühl entsteht und wahrgenommen wird, bildet eine bedeutende Grundlage für Lebensqualität. Nach der Bedürfnispyramide (von Abraham Maslow) können sich sowohl das soziale Miteinander als auch die individuelle Identität nur dann entwickeln, wenn grundlegende Sicherheitsbedürfnisse als Voraussetzung erfüllt sind. Die individuelle Entwicklung in Richtung Selbstverwirklichung hängt davon ab, ob wir uns im Alltag und in unserer Umgebung sicher fühlen. Die Wohnung, das Wohnumfeld und das Wohnquartier repräsentieren den Ort, an dem das notwendige Sicherheitsgefühl vermittelt und erlebt wird. In der Regel fühlen wir uns in der Wohnsiedlung sicher, wenn wir keine persönlichen Bedrohungen fürchten müssen und das Vertrauen haben, dass Körper und Eigentum unversehrt bleiben.
Das sogenannte Kriminalitätsdreieck besagt, dass Straftaten dann entstehen, wenn eine potenzielle Täterschaft sowie ein geeignetes Ziel zeitlich und räumlich zusammentreffen und am Ort kein Schutz geboten wird. Für die Prävention ergeben sich daraus drei Schutzdimensionen: Wenn das Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft und im Wohnquartier gestärkt werden soll, müssen erstens verunsichernde Personengruppen sozial integriert werden - gegebenenfalls müssen ihnen gegenüber auch präventiv die bestehenden Normen verdeutlicht werden; zweitens sind technische und bauliche Maßnahmen an den Gebäuden und im öffentlichen Raum vorzunehmen, um mögliche Gelegenheiten für unerwünschtes Verhalten zu beseitigen bzw. zu verhindern, und drittens sollen Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerschaft, sowie lokale Institutionen Verantwortung für den Siedlungs- und Verkehrsraum übernehmen. Das Niedersächsische Qualitätssiegel für sicheres Wohnen bewertet Wohnanlagen und Wohngebiete deshalb nach diesen drei Schutzdimensionen. Es wird geprüft, ob
- gute städtebauliche Form und architektonische Gestaltung sowie technische Sicherungsqualitäten vorliegen;
- sozialer Schutz in der Nachbarschaft und unter der Bewohnerschaft verbreitet ist und
- das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie anderer Institutionen in der Siedlung und im
- öffentlichen Raum ausgeprägt ist.